Der Hallesche FC muss nach den Vorkommnissen während des Regionalliga-Heimspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 8. März 2009 7500 Euro zahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den Verein im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten und des Gegners zu einer Geldstrafe in entsprechender Höhe.
Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimm