Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hansa Rostock wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Für das gleiche Vergehen wurde der VfL Bochum zu einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro verurteilt.
Vor der Bundesliga-Begegnung zwischen dem VfL Bochum und Hansa Rostock am 17. Mai 2008 waren im Rostocker Zuschauerblock mehrere Rauchbomben und Feuerwerkskörper entzündet worden, so dass sich der Spielbeginn um mehrere Minuten verzögert hatte. Außerdem waren auch während des Spiels im Rostocker Fanblock Rauchbomben abgebrannt worden.