Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Waldhof Mannheim nach den Vorkommnissen während der Meisterschaftsspiele der Regionalliga Süd zwischen dem SV Waldhof Mannheim und TSV München von 1860 II am 15. August 2008 in Mannheim und dem KSV Hessen Kassel und dem SV Waldhof Mannheim am 23. August 2008 in Kassel im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes sowie wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.