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Das Sportgericht des Deutschen Fußball- Bundes (DFB) hat den Fußball-Zweitligisten FC Erzgebirge Aue wegen mangelnden Schutzes des Gegners mit einer Geldstrafe in Höhe von
12 000 Euro belegt.Das Sportgericht reagierte auf das Spiel der Auer gegen den 1. FC Köln im April, als Torhüter Faryd Mondragon von einem aus dem Auer Zuschauerblock geworfenen Gegenstand an der Schulter getroffen worden war.Da es sich bereits um das dritte Vergehen dieser Art in Aue während der Saison handelte, wurde dem Verein vom DFB-Sportgericht bei nächsten Vorfall eine Platzsperre, ein Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit angedroht.