Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten MSV Duisburg im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes sowie wegen mangelnden Schutzes des Schiedsrichters und des Gegners, mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt.
Dem MSV Duisburg wurden vom DFB-Kontrollauschuss bei einem erneuten gravierenden Vorfall dieser Art härtere Sanktionen angedroht. Im Strafenkatalog liegen für solche Fälle eine Platzsperre, ein Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Bereich des Möglichen.