Der 1. FC Magdeburg muss sein Heimspiel in der Regionalliga Nord am Sonntag gegen den VfL Wolfsburg II (13.30 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Mit dieser Strafe ahndete das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss die Vorkommnisse während des Magdeburger Regionalliga-Spiels am 8. März beim Halleschen FC.
Das DFB-Sportgericht hat sein Urteil mit entsprechenden Auflagen versehen: So darf der 1. FC Magdeburg für sein Heimspiel gegen Wolfsburg II am Sonntag nur 5500 Karten an einheimische Anhänger und 500 Karten an Gästefans verkaufen. Die Stehplatzbereiche bleiben geschlossen. Die Anhänger aus Magdeburg müssen aus Sicherheitsgründen auf Sitzplatz-Tribünenplätze platziert werden, die Anhänger des Gastvereins in räumlich davon getrennte Sektoren.
Gegen die Entscheidung kann binnen 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.