Die Reduzierung der Höchstdauer von Stadionverboten von fünf auf drei Jahre ist eine der wesentlichen Änderungen. Zudem können Stadionverbote künftig unter bestimmten Vorraussetzungen ausgesetzt werden.
Das DFB-Präsidium hat die neuen Richtlinien heute auf einer Sitzung in Dresden verabschiedet, allerdings unter dem Vorbehalt einer Stellungnahme durch politische und polizeiliche Instanzen. Die Neufassung der Richtlinien liegt derzeit dem „Nationalen Ausschuss Sport und Sicherheit (NASS)“ sowie den Polizeibehörden der Bundesländer und der Bundespolizei vor.
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