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Das Sportgericht vom DFB hat Eintracht Frankfurt wegen eines unsportlichen Verhaltens und mangelnden Schutzes des Gegners, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.
Bei Spiel zwischen dem FC Schalke 04 und Eintracht Frankfurt am 10. Mai 2008 war aus dem Bereich der Frankfurter Zuschauer ein Feuerzeug auf das Spielfeld geflogen. und bei der TSG 1899 Hoffenheim am 4. Oktober 2008 im Frankfurter Fanblock zunächst eine Rauchbombe gezündet, und später flogen Wurfgeschosse aus dem Block in Richtung der Hoffenheimer Spieler.