Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Rot-Weiß Oberhausen am 11. Dezember wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.
Während des Spiels gegen Rot-Weiss Ahlen am 12. September 2008 in Oberhausen waren Gegenstände aus dem Oberhausener Fanblock auf das Spielfeld geworfen worden. Im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga gegen den MSV Duisburg am 30. November 2008 in Oberhausen waren im Duisburger Fanblock eine Rauchbombe und ein Knallkörper gezündet worden.